Bleibt ein Mieter trotz berechtigter Kündigung über den Kündigungszeitraum hinaus in seiner Wohnung, muss er im Zweifel zukünftig mit kräftigen Nachzahlungen rechnen. Der BGH hat in einem aktuellen Streitfall geurteilt, dass der Mieter für den Zeitraum zwischen Kündigung und Auszug nicht die vereinbarte Miete, sondern die ortsübliche Neumiete zahlen muss.

Source: ImmoCompact