Wer eine Photovoltaik-Anlage nicht ordnungsgemäß anmeldet, dem droht der Verlust eines Großteils der Einnahmen. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Richter urteilten in letzter Instanz zu einem Fall eines Landwirts aus Schleswig-Holstein. Dieser hatte seine Solaranlage nicht wie vorgeschrieben bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Diese Formalie ist aber die Voraussetzung für einen Anspruch auf die Fördermittel für erneuerbare Energien. Der Landwirt muss daher die Einspeisevergütung in Höhe von rund 45.500 Euro an den Netzbetreiber zurückzahlen.
Source: ImmoCompact