Müssen Mieter eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie dem Vormieter eine entsprechende Zusage gegeben haben? Mit dieser Frage musste sich der BGH beschäftigen. Nun haben die Richter ein Urteil gefällt. Sie stärkten dabei die Position der Mieter. Eine solche Vereinbarung hat demnach keinen Einfluss auf die Verpflichtungen von Mieter und Vermieter.
Source: ImmoCompact