Eine aktuelle Berliner Bundesratsinitiative sieht mehrere Mietrechtsänderungen vor. So soll unter anderem die Mietpreisbremse geändert werden. Ausnahmen und Sonderregelungen wie Vormiete oder modernisierte Wohnungen werden demnach gestrichen und zugleich Möblierungszuschläge definiert. Zudem sollen die zeitliche Befristung für die Regelungen der Mietpreisbremse entfallen und Verstöße gegen die Mietpreisbremse als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Abschließend soll die „Mietwucher“-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz überarbeitet werden, um in der Praxis wieder anwendbar zu werden.

Source: ImmoCompact