Der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten e.V. (BdV) Axel Kleinlein hat seine Kritik am System der Altersvorsorge durch Lebensversicherungen erneut Nachdruck verliehen. Im Gespräch mit Journalisten bemängelte er dabei nicht nur die Produkte an sich, sondern betonte insbesondere auch die Kalkulation der Rentenhöhe und die Praxis der Garantieabsicherung durch die Versicherer.

Intransparente Konzeption von Lebensversicherungsprodukten

Zunächst missbilligte Kleinlein die Konzeption der Lebensversicherungsprodukte zur Altersvorsorge als falsch und intransparent. Anhand einer grafischen Darstellung der Zusammenhänge zwischen Prämie des Kunden, der Kapitalanlage des Versicherers und die Verwendung der daraus entstehenden Erträge am Kapitalmarkt wurden den versammelten Journalisten gleich mehrere Missstände aufgezeigt: Zum einen gehen die Versicherten bereits durch hohe Abschlusskosten in Vorleistung , sodass die Rendite zunächst schon negativ ausfalle. Zum anderen werde den Versicherten verschleiert dargestellt, wie die Kosten für Todesfälle, laufende tatsächliche Kosten und die Abführung von Steuern und Dividenden bilanziell die Rückstellungen für die Beitragsrückgewähr schmälern und damit den Versicherten Kapitalbestände für die spätere Auszahlung schleichend entzogen werden.

Fehlerhafte Rentenkalkulation und unsaubere Garantieabsicherung

Mit Verweis auf den großen Einfluss der angenommen Lebenserwartung des Versicherten auf die künftige Rentenhöhe beschuldigte der BdV-Sprecher die Lebensversicherer auch fehlerhafter Rentenkalkulationen. Im Vergleich zu den amtlichen Sterbetafeln, aber auch zu den Zahlen der Rentenversicherung schätzen die Versicherer zur Berechnung der Rentenhöhe mittels ihrer DAV04R-Standardverordnung die Lebenserwartung des Versicherten als viel zu hoch ein. Die kalkulierte Rente für den Versicherten fällt unter diesen Bewertungsprinzipien zu niedrig aus. Da viele der so Versicherten viel zu früh versterben, finanzieren sie mit ihrer vergleichsweise hohen Prämie lediglich die Ansprüche der nächsten Generation mit. Abschließend monierte Kleinlein auch die unsauberen Praktiken der Garantieabsicherung durch die Versicherer. Das Niedrigzinsumfeld zwingt die Versicherer dazu, Gelder, die eigentlich in die Überschussbeteiligung der Lebensversicherungsprodukte fließen sollten, zur Absicherung etwaiger Zinsgarantien anderer Produktsparten zur Verfügung zu stellen. Gerade auch die regulatorisch verpflichtende Zinszusatzreserve der Versicherer entziehe der Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungsprodukten zusätzliches Kapital, das dann den Versicherten nicht zur Verfügung stehe. „Die Kunden, die im Rentenbereich zu früh versterben, füttern die Bereiche, in denen die Versicherer die Zinsgarantien nicht erfüllen können“, kommentierte Kleinlein diese Praxis. (as)

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