In einer Zeit dauerhaft niedriger Zinsen hat man sich an Verwahrentgelte bei Banken und schwindende Garantiezinsen in der Lebensversicherung gewöhnt. Doch das Niedrigzinsumfeld treibt weitere seltsame Blüten. So geschehen in einem Fall, in dem ein ehemaliger Arbeitgeber die zugesicherten Leistungen aus einer Betriebsrente nicht vertragsgemäß erhöhen wollte. Als Begründung führte er an, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliege. Was er jedoch damit meinte war, dass sich seine wirtschaftlichen Rahmenbedingungen derart verschlechtert hätten, dass er seine Zusagen nicht erfüllen könne.
Source: ImmoCompact