Viele ältere Prämiensparverträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten. Diese Klauseln sind laut Bundesgerichtshof (BGH) seit 2004 unwirksam. Die BaFin hat in einer offiziellen Mitteilung nun Sparer dazu aufgerufen, ihre Verträge auf solche Klauseln zu prüfen. „Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Klausel ihr Vertrag ganz konkret enthält,“ macht BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele deutlich.
Source: ImmoCompact