Bei einer automatischen Toranlage zu gewährleisten, dass dort niemand zu Schaden kommt, ist nicht immer leicht umzusetzen. Klare Regeln existieren lediglich für neue Toranlagen. Für in Betrieb befindliche Tore gilt nur eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht, einzig bei gewerblich genutzten Anlagen gibt es klare Vorgaben in der Arbeitsstättenrichtlinie, so die Experten.

Source: ImmoCompact