Die Anerkennung von Arbeitsunfällen ist immer wieder ein Thema, das die Gerichte beschäftigt. Grundsätzlich kann es sich bei so einem Arbeitsunfall nur um ein Ereignis handeln, das von außen auf den Körper einwirkt. Wie weit eine Einwirkung von außen gefasst werden kann, hatte das Landessozialgericht (LSG) Hessen in einem aktuellen Fall zu klären.

Source: ImmoCompact