Interview mit Kai Rosseborg, Geschäftsführer der KVS GmbH

Herr Rosseborg, wie entwickelt sich nach dem großen Fahrrad­hype aktuell das Vermittlungs­geschäft bei E-Bikes?

Das Anfragevolumen im Bereich E-Bike-Versicherungen wird sich erfahrungsgemäß saisonbedingt ab Mai/Juni erhöhen, da die prognostizierten Verkaufszahlen auch 2023 wieder vielversprechend sind, gegenüber 2022 allerdings rückläufig sein werden. Viele Kunden haben durch die Energiekrise schlichtweg andere Sorgen, als ein Rad zu kaufen.

Andererseits denken viele Menschen – Stichwort Energie oder Treibstoff sparen, Stressabbau und Fitness – über eine E-Bike- oder Fahrradanschaffung nach. Vor allem im Segment der E-Lastenräder wird sich meiner Ansicht nach zukünftig einiges tun.

Hat sich bei den Bedingungswerken der Versicherer viel verändert?

Das Leistungsniveau hat weiter zugenommen, viele Versicherer haben hier „nachgebessert“. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Gesellschaften aneinander orientieren, sodass sich die Bedingungen und oftmals auch die Beiträge zunehmend angleichen.

Außerdem gehen die Versicherer dazu über, zwei oder auch mehr Tarife anzubieten, die sich im Leistungsniveau unterscheiden. Dadurch werden unterschiedliche Zielgruppen angesprochen. Grundsätzlich kann man festhalten, dass der Leistungsumfang einer Fahrrad-Vollkaskoversicherung bei einigen Gesellschaften einen wirklich umfassenden Schutz garantiert.

Worauf sollten Kunden und Makler achten?

Wie immer ist es wichtig, auf das „Kleingedruckte“ zu achten. Für uns sind u. a. die Themen „Schloss“ und „Anschließpflicht“ wichtig. Es gibt Versicherer, die bestimmte Anforderungen an das Schloss stellen, z. B. Kaufpreis mindestens 50 Euro, oder bei denen das Bike bei Nichtbenutzung an einen festen Gegenstand angeschlossen werden muss.

Der höchste finanzielle Schaden entsteht für den Versicherten immer durch einen Diebstahl des E-Bikes. Daher sollte bei der Wahl des „richtigen“ Tarifes dieser Aspekt unserer Meinung nach im Vordergrund stehen. Aber auch die Übernahme von Reparaturkosten bei Verschleiß- oder Unfallschäden dürfte, vor allem für Vielfahrer, eine Rolle bei der Entscheidung spielen.

Und wie sieht es bei S-Pedelecs und E-Scootern aus, für die Sie auch Versicherungslösungen anbieten?

Im ersten Augenblick denkt man beim S-Pedelec an eine Fahrradversicherung, was aber gänzlich verkehrt ist. Die sogenannten S-Pedelecs unterliegen genau wie E-Scooter einer Versicherungspflicht, der Haftpflicht, und sind im Bereich der „Mopedversicherung“ angesiedelt. Eine Vollkaskoversicherung für hochpreisige S-Pedelecs ist am Versicherungsmarkt aber quasi nicht zu finden, da es so gut wie keine Konzepte gibt.

Gibt es hier denn auch Neuigkeiten?

Ich denke, dass sich das Thema „Kennzeichen vor Ort abholen“ zunehmend erledigen wird. Immer mehr Versicherer bieten dem Makler an, das Kennzeichen für den Kunden online zu bestellen, das dann direkt an den Kunden versendet wird. Auch wir greifen auf die Angebote der Versicherer zu und binden deren Rechner auf unserer Website ein. Der Kunde bestellt das Kennzeichen dann über unsere Website direkt beim Versicherer und wir haben wenig administrativen Aufwand.

Vor genau zehn Jahren haben Sie beim Jungmakler Award den 3. Platz erreicht. Damals wurden Sie für Ihre hybride Beratung gewürdigt. Welchen Stellenwert hat das Thema Ihrer Meinung nach heute?

Ich denke, dass die „hybride Beratung“ einmal definiert werden sollte. Für uns bedeutet die hybride Beratung, den Kunden online abzuholen und ihn dann online und/oder offline zu beraten. Ich bin der Meinung – und das merken wir auch an den Reaktionen unserer Kunden –, dass man dem Kunden den digitalen Weg einfach und schlank anbieten muss, aber auch persönlich für ihn da sein sollte.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 04/2023, S. 43, und in unserem ePaper.

Bild: © Kai Rosseborg, KVS GmbH
Source: ImmoCompact