Ein Sturm von mindestens acht Windstärken zerstörte auf dem Balkon des Klägers zwei Blumenkübel, ein Vogelnistkasten sowie zwei Windschutzelemente. Daraufhin machte er den entstandenen Schaden in Höhe von rund 660 Euro bei seinem Hausratversicherer geltend. Der Versicherer lehnte die Schadensregulierung ab. Zur Begründung verwies er auf den Wortlaut der Versicherungs-Bedingungen. In diesen wird für Sachen außerhalb von Gebäuden, mit Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen, keine Entschädigung übernommen.
Source: ImmoCompact