Der Kläger begehrt von der Beklagten aufgrund eines Brandschadens Leistungen aus einer Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus. Die Beklagte hat den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung durch den Kläger bei Abschluss des Vertrages angefochten. Sie kritisiert die Nichtangabe von Vorschäden sowie die Antragsablehnungen anderer Versicherer. Zudem erhebt sie den Einwand der vorsätzlichen Brandstiftung. Das Landgericht gab der Klage statt. Die Berufung der Beklagten blieb ohne Erfolg.
Source: ImmoCompact