Seit dem 01.06.2015 gilt in Berlin die Mietpreisbremse. Mittlerweile haben elf weitere Bundesländer nachgezogen das Instrument eingeführt. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete von neu vermieteten Bestandswohnungen nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Basis für die Vergleichsmiete ist in der Regel der lokale Mietspiegel.

Source: ImmoCompact