Die Reform der WIKR hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Der Deutsche Bundestag hat den Reformplänen der Bundesregierung zugestimmt. Die DK begrüßt diesen Schritt, da mit dem nun vom Bundestag beschlossenen Finanzaufsichtrechtsergänzungsgesetz mehr Rechtssicherheit bei Immobiliardarlehen geschaffen wird und insbesondere, dass der Immobilienverzehrkredit ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts herausgenommen wurde.

Source: ImmoCompact