Seit dem 01.11.2015 sind Vermieter nach dem BMG (Bundesmeldegesetz) § 19 verpflichtet, ihrem/ihren Mieter/-n innerhalb von 2 Wochen eine Vermieterbescheinigung auszustellen. Versäumt dies der Vermieter, oder verweigert er dies sogar, so kann nach §54 BMG ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Gesetzesänderung zum 01.11.2016: Vermieterbescheinigung nur noch beim Einzug
Source: ImmoCompact