Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. haben eine umfangreiche FAQ-Liste zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet. Diese stellen sie nun allen Versicherungsvermittlern und unabhängigen Finanzdienstleistern zur Verfügung.
Ständige Verschärfungen
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz „Geldwäschegesetz“ (GwG) wird ständig verschärft – sehr umfangreich 2017, 2020 und zuletzt zum 01.08.2021. Weitere Schritte könnten folgen, denn für die aktuelle Legislaturperiode liegt ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag ebenfalls auf der Bekämpfung von Geldwäsche.
Download verfügbar
Im Juli 2021 haben die Branchenverbände AfW und VOTUM mit Unterstützung von Experten und Anwälten bereits Arbeitshilfen und Vorlagen zur Geldwäscheprävention entwickelt. Die entsprechenden Dokumente samt FAQ-Liste finden sich hier. (lg)
Lesen Sie auch: VOTUM und AfW mit Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz
Bild: © B. Plank/ imBILDE.at – stock.adobe.com
Source: ImmoCompact