Die Haftpflichtkasse ist weiterhin mit der Aufarbeitung des Cyberangriffs beschäftigt, der Mitte Juli dazu geführt hatte, dass alle Systeme des Versicherers vom Netz genommen werden mussten. Zwar konnte die Haftpflichtkasse bereits Anfang August wieder den Vollbetrieb aufnehmen, doch zugleich wurde bekannt, dass es den Angreifern gelungen war, personenbezogene Daten von Kunden und Geschäftspartnern zu erbeuten. Diese Daten wurden schließlich auch im sogenannten Darknet veröffentlicht.
Präventive Information
Nach Abstimmung mit dem hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte sich die Haftpflichtkasse entschieden, ihre Kunden und Partner präventiv öffentlich zu informieren. Nun hat der Versicherer aus Roßdorf eine weitere Mitteilung an seine Kunden und Geschäftspartnern nachgeliefert.
Einsicht in Bankverbindungen nicht ausgeschlossen
Ob unberechtigte Dritte Einsicht in die abgeflossenen Bankverbindungsdaten genommen haben, ist der Haftpflichtkasse weiterhin nicht bekannt. Der Versicherer informierte die von dem Datendiebstahl betroffenen Kunden und Geschäftspartner jedoch bereits unverzüglich nach dem jeweiligen Bekanntwerden der Offenlegung persönlich.
Kein Missbrauchsfall bekannt
„Bisher ist uns erfreulicherweise noch kein Missbrauchsfall gemeldet worden“, berichtet Vorstandsmitglied Torsten Wetzel. „Allerdings können wir aus verschiedenen Gründen nicht alle betroffenen Vertragspartner erreichen.“ Deshalb rät der Vorstand der Haftpflichtkasse sicherheitshalber allen Kunden und Geschäftspartnern, die der Haftpflichtkasse Kontodaten überlassen haben, sich umgehend mit ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um mit dieser gemeinsam festzulegen, wie das Konto künftig vor einem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.
Bei verdächtigen Kontobewegungen sofort handeln
Sollte ein Missbrauchsfall festgestellt werden oder nutzen Kunden der Haftpflichtkasse Onlinebanking-Angebote, sollte ebenfalls unverzüglich ein Bankberater kontaktiert werden, empfiehlt die Versicherungsgesellschaft. Kunden und Geschäftspartner der Haftpflichtkasse sollten zudem, für den Zeitraum ab Mitte Juli 2021 und in Zukunft, ihre Konten auf verdächtige, ihnen nicht nachvollziehbare Kontobewegungen hin prüfen. Sobald ihnen dabei etwas auffallen sollte, rät die Haftpflichtkasse dringend, die Bank umgehend zu informieren.
Hintergrund
Nach der Cyberattacke im Juli hatte die Haftpflichtkasse zunächst alle Systeme vom Netz genommen. Seit Anfang August arbeitet der Versicherer wieder im Normalbetrieb. Bereits zu Beginn der Wiederherstellungsmaßnahmen hatte die Haftpflichtkasse erklärt, dass Sie auf Erpresserforderungen nicht eingehe. Stattdessen hatte der Versicherer den Cyberangriff zur Anzeige gebracht.
Weitere Hinweise für Kunden und Geschäftspartner hat die Haftpflichtkasse auf dieser Internetseite bereitgestellt. (tku)
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Source: ImmoCompact