Wird ein Haus komplett vermietet darf der Vermieter nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt keinen Haustürschlüssel zurückbehalten. Die Frankfurter Richter haben der Klage eines Mieters auf Herausgabe der Schlüssel stattgegeben. In dem vorliegenden Fall wollte der Vermieter einen der drei vorhandenen Schlüssel für sich behalten, um in Notsituationen in das Haus gelangen.
Source: ImmoCompact