Unter welchen Umständen muss ein Wohnungseigentümer Schadensausgleich zahlen, wenn es in seiner Wohnung zu einem Wasserrohrbruch gekommen ist, der sich auch auf seinen Nachbarn ausgewirkt hat? Das musste der BGH nun in einem Fall entscheiden, in dem eine Leitung bei strengem Frost gerissen war.
Source: ImmoCompact