Die Dialog Lebensversicherung bzw. ihr Mutterkonzern, die Generali Deutschland, musste vor dem Landgericht (LG) München I eine Niederlage gegen den Bund der Versicherten (BdV) einstecken. Die Verbraucherschützer hatten zwei Klauseln im Vertragswerk des Tarifs „SBU-professional Vitality“ kritisiert und auf Unterlassung geklagt. Vor dem LG München I konnte sich der Verbraucherschutzverein nun mit seiner Klage durchsetzen.
Source: ImmoCompact