Für 2021 wurde die allgemeine Versicherungspflichtgrenze wieder einmal deutlich erhöht. Sie steigt von 62.550 Euro auf 64.350 Euro. Wer also ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von mindestens 64.350 Euro bezieht, kann sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, wird häufig vereinbart, dass der Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers einbehält und direkt an die Krankenkasse weiterleitet. Das wird als Firmenzahlerverfahren bezeichnet. So weit so gut.

Source: ImmoCompact