Versicherungsmakler haben die Angewohnheit, sich im Internet mit dem Claim „unabhängig“ oder „Unabhängigkeit“ oder so ähnlich zu schmücken bzw. sich selbst so zu bewerben. Dahinter stecken natürlich entsprechende Rechtsfragen, die noch nicht geklärt sind, zum Beispiel ob dieser Claim eine wettbewerbsverzerrende Handlung darstellt. Doch genauso geht es dabei um Abgrenzungsfragen, nämlich: Darf der Versicherungsvertreter das dann auch? Dieser Artikel soll Aufschluss darüber geben.
Source: ImmoCompact