Einmalzahlung oder Ratenzahlung? Die Frage klingt, als ginge es um ein neues Handy oder einen Gebrauchtwagen. Aber auch bei der Auszahlungsart einer Versicherungsleistung stellt sich die Frage. Üblicherweise lautet sie hier geringfügig anders: Einmalzahlung oder Rentenzahlung? So eine Einmalzahlung ist zwar übersichtlich, aber diese Transparenz erkauft man sich häufig durch eine höhere Steuerlast. Ob das jedoch überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist, musste nun in erster Instanz vom Finanzgericht (FG) Münster entschieden werden.

Source: ImmoCompact