Beschädigt ein Fahrzeug eine Sache, ist in der Regel klar, dass der Halter für den Schaden haftet bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt. Wenn der Schaden jedoch erst verursacht wird, nachdem das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen wurde, ist die Sachlage längst nicht so eindeutig, wie sich dem Streit zweier Versicherer entnehmen lässt. Letztlich musste sich sogar der Bundesgerichtshof (BGH) der Sache annehmen.

Source: ImmoCompact