Unangenehme Post. Der Versicherer schreibt dem Versicherungsmakler, dass der Kunde einen anderen Versicherungsmakler beauftragt habe und die Ver­sicherungsverträge des Kunden deshalb zur nächsten Hauptfälligkeit in den Bestand des anderen Versicherungsmaklers übertragen würden. Der Kunde hat den Versicherungsmakler über die Beauftragung des anderen Maklers nicht informiert. Auf Befragen erklärt der Versicherer, er könne aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Informa­tionen zum Sachverhalt geben.

Source: ImmoCompact