Ein Mann hatte im Juli 2016 für 35.000 Euro einen Gebrauchtwagen gekauft. Er leistete eine Anzahlung in Höhe von 9.000 Euro. Zur Finanzierung des restlichen Betrags schlossen der Verkäufer des Fahrzeugs und der Mann einen Darlehensvertrag. Den wollte der Darlehensnehmer jedoch im April 2018 widerrufen. Das lehnte der Autoverkäufer ab. Schließlich sei die Widerrufsfrist längst abgelaufen.
Source: ImmoCompact