Vermitteln Sie als Versicherungsmakler eine private Unfallversicherung, stellt sich bei Ihrem Kunden spätestens bei Erstellung der Einkommensteuererklärung die Frage, ob die geleisteten Prämien steuerlich abzugsfähig sind. Zwar hängt im Steuerrecht vieles vom Einzelfall ab, jedoch hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 28.10.2009 (Bundessteuerblatt I 2009, S. 1275) hierzu umfangreich Stellung genommen und einige Grundregeln sowie Vereinfachungsmöglichkeiten aufgezeigt im Hinblick auf die steuerliche Einordnung von Prämien an private Unfallversicherungen.

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