In der anwaltlichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsvermittler die Einhaltung eines Ausschließlichkeitsgebotes auf „die leichte Schulter“ nehmen. Diese Einstellung kann sowohl bei gebundenen Versicherungsvertretern bzw. Ausschließlichkeitsvertretern als auch bei Handelsvertretern von Versicherungsmaklern oder Vertriebsunternehmen beobachtet werden. Vielen ist dabei durchaus das Bestehen eines Ausschließlichkeitsgebotes beispielsweise aufgrund expliziter Regelungen im Handelsvertretervertrag bekannt.

Source: ImmoCompact