Normalerweise werden überzahlte Renten einfach zurücküberwiesen, nachdem der Versicherungsträger die Erstattung von der Bank des Zahlungsempfängers gefordert hat. Das ist schnell erledigt und spart allen beteiligten Nerven. Doch manchmal ist es viel komplizierter. Wenn Angehörige beispielsweise eine Chance wittern, sich an den Rentenzahlungen eines Verstorbenen zu bereichern. In einem derartigen Fall musste letztlich das Landessozialgericht Hessen ein Urteil fällen.
Source: ImmoCompact