Besteht in einer Wohnung wegen der Errichtung einer üblichen, aber heute nicht mehr zeitgemäßen Bausubstanz die Gefahr, dass es zu Schimmel kommen kann, ist das noch kein Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt. Zu diesem Schluss kommt der BGH in zwei aktuellen Urteilen in denen die Mieter zweier Wohnungen Gewährleistungsansprüche gegen den Vermieter geltend gemacht hatten.
Source: ImmoCompact