Gut gemeinte Individualvereinbarungen im Wohnungsmietvertrag können zur Nichtigkeit von niedergeschriebenen Regelungen führen und werden von Gerichten oft zu Ungunsten des Vermieters ausgelegt, beispielsweise bei den Kündigungsrechten oder Renovierungsklauseln, gibt Doris Wittlinger, Geschäftsführerin der Stöben Wittlinger GmbH zu bedenken.
Source: ImmoCompact