Die Suche nach der Traumimmobilie nimmt viel Zeit in Anspruch, doch selbst nach dem Notarvertrag kann es noch gefühlte Ewigkeiten dauern, bis das Eigentumsrecht ins Grundbuch eingetragen ist. Einfach ausgedrückt handelt es sich bei der Auflassungsvormerkung um eine vertragliche Einigung zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer.

Source: ImmoCompact