In einen richtungsweisenden Verfahren, bei dem die Erben eines ehemaligen Landwirts klagten, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf von ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen Jahrzehnte nach der Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Besteuerung unterliegt. Im entschiedenen Fall haben die Enkel eines Landwirtes ehemalig landwirtschaftlich genutzte Flächen, die inzwischen Bauland wurden, verkauft.
Source: ImmoCompact