Der Berliner Senat hat die Gesetzesänderung über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht. Das neue Gesetz soll bereits ab 01.05.2018 in Kraft treten, am Donnerstag, 22.03.2018 stimmt das Abgeordneten-Haus in Berlin über die Änderungen ab. Mit der Reform kommt die rot-rot-grüne Koalition vor allem Homesharing-Anbietern entgegen. Demnach soll die Beherbergung von Gästen in Hauptwohnungen nicht mehr zeitlich limitiert werden.

Source: ImmoCompact