Während Immobilienbesitzer und Anlagenbetreiber Mehreinnahmen erzielen, senken Mieter ihre Stromkosten. Wie genau die Aufteilung des Kuchens ist, dazu gibt es keinen Standard. Im Gesetz zur Mieterstrom-Direktförderung ist festgehalten, dass der Strompreis mindestens zehn Prozent unter dem lokalen Grundversorgungstarif liegen muss. „Oft ist sogar deutlich mehr drin“, weiß Florian Henle aus Erfahrung. „Die Zehn-Prozentregelung hätte es gar nicht gebraucht, denn am Ende sind nur faire Mieterstromlösungen langfristig erfolgreich.

Source: ImmoCompact