Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung versagen kann, wenn sich sowohl der Haushalt, an dem sich die Lebensinteressen befinden, als auch die Zweitwohnung am Beschäftigungsort befindet. Das gilt insbesondere, wenn man die Distanz zwischen seinem Haupthaushalt und seinem Arbeitsplatz innerhalb von etwa einer Stunde zurücklegen kann.
Source: ImmoCompact