Um die Höhe der Grundsteuer zu berechnen, ermitteln die Finanzämter bisher anhand eines komplizierten Verfahrens einen Einheitswert. Die Basis hierfür sind Grundstücks-Daten aus dem Jahr 1964 – zumindest in Westdeutschland. In Ostdeutschland beruht die Berechnungs sogar aus Daten, die bis ins Jahr 1935 zurückreichen. Das stößt schon seit längerem auf Kritik aus der Immobilienbranche. Nun hat sich auch das Bundesverfassungsgericht dazu geäußert.
Source: ImmoCompact