Eine aktuelle Entscheidung des Münchner Landgerichts hat einmal mehr gezeigt, dass die Mietpreisbremse auf schwammigem rechtlichen Boden steht. Die Landesrichter kommen zu dem Urteil, dass die von Bayerns Staatsregierung im Sommer 2015 erlassene Mietpreisbremsenverordnung nicht ausreichend nachvollziehbar gewesen sei. Damit bestätigten sie ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts München.

Source: ImmoCompact