Schäden durch Stürme haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Inwiefern eine Wohngebäudeversicherung dafür aufkommen muss, wenn ein Baum in Folge eines Sturms gefällt werden muss, hat das Amtsgericht München in einem Fall entscheiden müssen. Dabei kommt es auf den Wortlaut der Versicherungsbedingungen an.
Source: ImmoCompact