Leider ist die Bezeichnung ‚Sachverständiger‘ nicht geschützt. Das hat zur Folge, dass neben den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Tischlerhandwerks auch selbsternannte Sachverständige Beurteilungen vornehmen. Aufgrund mangelnder Fachkenntnisse sind ihre Gutachten jedoch häufig falsch. Was zeichnet einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Tischlerhandwerk aus?
Source: ImmoCompact