Die Höhe von Hecken und Sträuchern an Grundstücksgrenzen ist immer wieder Anlass für Zwistigkeiten unter Nachbarn. Generelle Regelungen finden sich meist in Landesgesetzen. In Bayern zum Beispiel müssen Bäume, Hecken und Sträucher grundsätzlich 50 cm Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Pflanzen über 2 m Wuchs dürfen nur in einem Mindestabstand von 2 m zur Grundstücksgrenze stehen. Dies bedeutet, dass eine Hecke mit weniger als 2 m Abstand zur Grenze höchstens 2 m hoch sein darf.
Source: ImmoCompact